Meine Erfahrungen mit dem Zweitpass
Bevor wir jetzt dazu kommen, wie man an den Zweitpass kommt
(für Deutsche und Schweizer Bürger), möchte ich noch von meinen Erfahrungen
berichten. Einen Zweitpass nutzen die meisten um sich gleichzeitig um mehrere
Visas bemühen zu können. Das Resultat ist dann, dass sich die Visas auf
unterschiedliche Pässe verteilen.
Auf unserer eigenen Reise war der Zweitpass mitunter nicht
unproblematisch. Denn in den meisten Ländern unserer Afrika-Reise war es
illegal zwei Pässe zu haben. Wenn also der Grenzbeamte bei der Einreise den
Ausreisestempel des Nachbarlandes sucht - dann muss man den Zweitpass zeigen.
Das gab regelmässige Diskussionen und Abklärungen mit dem Vorgesetzten. Zum
Glück hat das keiner verfolgt - weil es als Schweizer nicht legal ist - zwei
der Pässe gleichzeitig auf sich zu tragen..
Im Web finden sich weitere Negativbeispiele über das Nutzen zweier Pässe: z.B. bei overlandcruiser.net oder www.1world2go.com
Mein Tip: Probiert hinsichtlich der Visa`s mit einem Pass
auszukommen. Ein zweiter Pass um sich ausweisen zu können, bei einer Kontrolle
- wenn der andere Pass gerade via Postweg oder bei einer Botschaft in
Bearbeitung liegt - schadet aber
sicherlich nicht.
Und hier gehts zum kleinen How-To:
Der Zweitpass für deutsche
Nachdem meiner (deutschen) Freundin bei Ihrer telefonischen
Anfrage gesagt wurde, dass Sie die Notwendigkeit eines Zweitpasses belegen
müsse - u.a. durch gebuchte Flüge oder durch vorhandene Stempel im Pass, habe
ich ihr ein Email entworfen:
Für eine private mehrmonatige Reise durch mehrere Länder
Afrikas im Privatfahrzeug werde ich mich in Ländern aufhalten, wo ich das Visa
für das benachbarte Land im meinem Heimatland beantragen muss. Da diese Visas
z.T. nur eine kurze Gültigkeitsdauer (z.B. Angola) haben, muss ich diese
Unterwegs machen, d.H. meinen Pass einschicken. Da ich mich aber nicht ohne
Pass und gültigen Visa in diesen Ländern aufhalten darf, ist ein Zweitpass
zwingend notwendig.
Die schriftliche Antwort klang dann doch ganz annehmbar.
Sie können einen vorläufigen Reisepass als Zweitpass
beantragen, wenn Sie einen Nachweis für diese Reise bei der Passbeantragung
erbringen können. Dieser kann durch Buchungen (Flüge, Hotel) in den zu
passierenden Ländern, oder andere Unterlagen erfolgen, die die Reiseroute und
den Zeitraum belegen. Dieser Pass ist 1 Jahr gültig
Das heisst, man muss gar nicht erst Anfragen, wenn
obenstehendes Bekannt ist. Man braucht nur gute Unterlagen. Wer eine Afrika
Reise sein längerem plant, der kann sein Vorhaben auch belegen, da dies eine
eingehende Vorbereitung erfordert. So weiss man, welche Visas man im Heimatland
beantragen muss, hat vielleicht ein Carnet, oder die Route in allen Details
oder oder (kein und)...
Der Zweitpass für Schweizer
Für Schweizer ist das ganze schnell recherchiert – im
Internet ist praktisch alles bis ins Detail publiziert, und der Bürger kann
sich schnell ein Bild verschaffen:
Art. 27 Austauschpass1 Ist die antragstellende Person im
Besitz eines Diplomaten- oder Dienstpasses, so ist das EDA durch die zuständige
ausstellende Behörde vorgängig über die Ausstellung des Austauschpasses nach
Artikel 20 VAwG zu informieren.
2 Die Abgabe des einen Ausweises erfolgt grundsätzlich gegen
Rückgabe des anderen Passes. In Ausnahmefällen kann der Austauschpass für die
Einholung von Visa dem vertrauenswürdigen Arbeitgeber der Passinhaberin oder
des Passinhabers oder anderen vertrauenswürdigen Personen ausgehändigt werden.
Sobald der Austauschpass nicht mehr benötigt wird, ist er unaufgefordert bei
der zuständigen ausstellenden Behörde abzugeben.
Das heisst, ein Zweitpass ist erstmals nur eine Kostenfrage,
aber ansonsten ein ganz normaler geregelter Verwaltungsakt.
Gut ist, dass der Pass vollwertig ist, und keine einjährige
Begrenzung hat, wie die deutsche Ausführung.
Schlecht ist, dass man den Pass nicht ausgehändigt bekommt.
Den verwaltet die Passbehörde, und durch das einschicken des ersten Passes,
bekommt man den zweiten Pass zugestellt.
Allerdings kann auch der Arbeitgeber oder eine
Vertrauensperson (in der Regel ein Reisebüro) die Verwaltung übernehmen.
Passinhaber/in und Arbeitgeberfirma bzw. Reisebüro nehmen
davon Kenntnis, dass es nicht gestattet ist, gleichzeitig mit zwei Pässen zu
reisen bzw. diese auf sich zu tragen. Bei Übertretung dieser Bestimmung bzw.
für alle sich daraus ergebenden Folgen lehnt das Passbüro jede Verantwortung
ab.
Das Antragsformular gibt es hier:
http://www.ds.zh.ch/internet/sicherheitsdirektion/de/themen/pass/Bestellung.html
Weil auch der Austauschpass biometrisch ist, muss man einen
Termin vereinbaren, und persönlich erscheinen.
Das wird weder Arbeitgeber oder Reisebüro freuen, euch den
dann in die Hand zu drücken - aber so ist es problemlos möglich die Visas zu
beantragen, und via DHL postlagernden Versand warten dann die Pässe schon auf
euch - da wo ihr sie benötigt.
Wieso hier die Handhabung zwischen deutschen und
schweizerischen Behörden so Unterschiedlich ist - keine Ahnung.
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